Am 28. Juni 2025 tritt eine gesetzliche Pflicht in Kraft, auf die viele Unternehmen noch nicht vorbereitet sind: das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Was nach einem abstrakten Bürokratiethema klingt, hat konkrete Konsequenzen für den digitalen Auftritt – und trifft die Medizintechnik-Branche in einer besonders sensiblen Phase.

Gerade jetzt, wo B2B-Entscheider, Einkäufer in Kliniken und internationale Partner immer stärker online recherchieren, entscheidet die Qualität der eigenen Website über Vertrauen und Abschlüsse. Eine nicht barrierefreie Website ist ab Mitte 2025 nicht nur ein rechtliches Problem – sie ist auch ein Wettbewerbsnachteil.
In diesem Artikel erfahren Sie, wen das BFSG betrifft, was konkret umgesetzt werden muss, welche Konsequenzen bei Nichteinhaltung drohen und wie Sie Ihre Website Schritt für Schritt in Ordnung bringen.
Was ist das BFSG? Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz einfach erklärt
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act (EAA), einer EU-Richtlinie, die digitale Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen zugänglich machen soll – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen.
Das Gesetz gilt nicht nur für staatliche Stellen (die bereits seit 2018 durch die BITV verpflichtet sind), sondern erstmals auch umfassend für privatwirtschaftliche Unternehmen. Die technische Grundlage bilden die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte, die sogenannten WCAG 2.1, mindestens auf Konformitätsstufe AA.
Was bedeutet WCAG 2.1 AA in der Praxis?
WCAG steht für Web Content Accessibility Guidelines. Die Version 2.1 auf Stufe AA umfasst 50 Erfolgskriterien in vier Kategorien: Wahrnehmbar, Bedienbar, Verständlich und Robust. AA ist der internationale Standard – Stufe A ist das Minimum, Stufe AAA das Maximum, das in der Praxis kaum vollständig erreichbar ist.
Wen betrifft das BFSG – und wen nicht?
Hier liegt die erste Quelle von Verwirrung: Das BFSG gilt nicht ausnahmslos für alle Unternehmen. Es gibt eine wichtige Ausnahme.
Betroffen sind grundsätzlich:
- Hersteller, Importeure und Händler digitaler Produkte und Dienstleistungen
- Unternehmen, die Websites und Apps als Teil ihrer Dienstleistung anbieten
- Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in der EU
Ausgenommen sind sogenannte Kleinstunternehmen:
Ein Kleinstunternehmen im Sinne des BFSG hat weniger als 10 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 2 Millionen Euro. Liegen Sie unter beiden Schwellen, sind Sie formal nicht verpflichtet.
Wichtig für die Medizintechnik-Branche:
Viele Medtech-KMU überschreiten die Umsatzschwelle von 2 Mio. Euro deutlich, auch wenn die Mitarbeiterzahl überschaubar ist. Damit fallen sie in den Anwendungsbereich des BFSG. Zusätzlich: Wer international tätig ist oder in Ausschreibungen von Krankenhäusern oder öffentlichen Einrichtungen mitmacht, wird in vielen Fällen ohnehin barrierefreie Webauftritte als Anforderung vorfinden.
Was muss konkret barrierefrei sein?
Das BFSG bezieht sich auf digitale Produkte und Dienstleistungen. Für ein Medizintechnik-Unternehmen bedeutet das in der Regel:
- Die öffentliche Unternehmenswebsite
- Downloadbereiche, Produktkataloge, Datenblätter als PDF
- Kontaktformulare und interaktive Elemente
- Etwaige Kundenportale oder Servicebereiche
- Mobile Apps, sofern vorhanden
Die konkrete Umsetzung richtet sich nach den vier WCAG-Prinzipien:

| Prinzip | Konkrete Anforderungen (Auswahl) |
|---|---|
| Wahrnehmbar | Alternativtexte für alle Bilder, Untertitel für Videos, ausreichende Farbkontraste (mind. 4,5:1 für Normaltext), keine reinen Farb-Informationen |
| Bedienbar | Vollständige Tastaturnavigation, keine Zeitlimits ohne Warnung, keine flackernden Inhalte, überspringbare Navigationsblöcke |
| Verständlich | Lesbare Sprache (Sprachangabe im Code), konsistente Navigation, klare Fehlermeldungen in Formularen, Eingabehilfen |
| Robust | Valider, semantischer HTML-Code, ARIA-Labels für komplexe UI-Komponenten, Kompatibilität mit Screenreadern |
Was droht bei Nichteinhaltung?
Das BFSG sieht ein zweistufiges Durchsetzungsmodell vor. Zunächst überwachen die Marktüberwachungsbehörden der einzelnen Bundesländer die Einhaltung. Bei festgestellten Verstößen können folgende Konsequenzen eintreten:
- Anordnung zur Nachbesserung mit gesetzter Frist
- Bußgelder bis zu 100.000 Euro je Verstoß
- Im Wiederholungsfall: Untersagung des Inverkehrbringens der betroffenen Dienstleistung
Dazu kommt ein indirektes Risiko: Wettbewerber und Verbraucherschutzverbände können ab 2025 ebenfalls abmahnen, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Barrierefreiheitserklärung fehlt oder fehlerhaft ist. Das Abmahnrisiko ist ein unterschätzter Faktor, gerade für Unternehmen mit digitalen Mitbewerbern.
Übergangsfrist beachten:
Für digitale Dienstleistungen, die vor dem 28. Juni 2025 bereits im Einsatz waren, gilt eine Übergangsfrist bis zum 28. Juni 2030 – aber nur für die konkrete bestehende Umsetzung. Neue Inhalte, neue Seiten und neue Funktionen, die nach dem 28. Juni 2025 veröffentlicht werden, müssen sofort barrierefrei sein. Wer also seinen Blog ab Sommer 2025 startet, muss von Anfang an konform sein.
5 Schritte: So bringen Sie Ihre Medtech-Website jetzt in Ordnung
Schritt 1: Basis-Audit mit kostenlosen Tools durchführen
Beginnen Sie mit einem automatisierten Scan Ihrer Website. Diese Tools liefern in wenigen Minuten eine erste Übersicht der technischen Probleme:
- WAVE (wave.webaim.org) – visuelles Barrierefreiheits-Audit direkt im Browser
- axe DevTools (Browser-Extension) – entwicklungsorientierte Fehleranalyse
- Google Lighthouse (in Chrome DevTools integriert) – liefert einen Accessibility-Score
- Colour Contrast Analyser (TPGi) – prüft Farbkontraste nach WCAG
Realistische Erwartung:
Automatisierte Tools erkennen zuverlässig ca. 30–40% aller Barrierefreiheitsprobleme. Der Rest – vor allem Tastaturnavigation, Screenreader-Kompatibilität und logische Inhaltsreihenfolge – lässt sich nur manuell oder mit Testpersonen prüfen. Ein vollständiges Audit sollte beides kombinieren.
Schritt 2: Manuellen Kurztest durchführen
Drei Tests, die Sie sofort selbst machen können:
- Tab-Test: Navigieren Sie Ihre Website ausschließlich mit der Tab-Taste. Kommen Sie zu allen wichtigen Funktionen? Ist der Fokus-Rahmen immer sichtbar?
- Bilder-aus-Test: Deaktivieren Sie die Bildanzeige im Browser. Werden alle relevanten Informationen noch transportiert? Gibt es Alternativtexte?
- Zoom-Test: Zoomen Sie auf 200%. Bricht das Layout? Überlappen sich Inhalte? Ist der Text noch lesbar?
Schritt 3: Priorisierte Mängelliste erstellen
Nicht alles lässt sich gleichzeitig umsetzen. Priorisieren Sie nach:
- Kritisch (sofort): Fehlende Alternativtexte, unzureichende Kontraste, nicht bedienbare Formulare – das sind die häufigsten und schwerwiegendsten Probleme
- Mittel (innerhalb 3 Monate): Fehlende Sprachangabe, unstrukturierte Überschriftenhierarchie, nicht überspringbare Navigation
- Nachrangig (bis 2030 bei Bestandsinhalten): Komplexe interaktive Elemente, ältere PDF-Dokumente
Schritt 4: Technische Umsetzung – mit WordPress deutlich einfacher
WordPress-Nutzer profitieren davon, dass viele Barrierefreiheitsprobleme durch Theme-Anpassungen und Plugins lösbar sind, ohne den kompletten Code anzufassen:
- Theme mit WCAG-Zertifizierung wählen oder aktuelles Theme prüfen lassen
- WP Accessibility Helper oder AccessiBe für Basis-Funktionen
- Alternativtexte bei jedem Bild-Upload konsequent befüllen
- Formulare mit klaren Labels und Fehlermeldungen versehen (WPForms, Gravity Forms unterstützen dies)
- Farbkontraste im Theme-Customizer anpassen
Schritt 5: Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen
Das BFSG schreibt vor, dass Sie eine öffentlich zugängliche Barrierefreiheitserklärung auf Ihrer Website veröffentlichen. Diese muss enthalten:
- Den Konformitätsstatus (vollständig / teilweise / nicht konform)
- Eine Liste bekannter Einschränkungen und der geplanten Abhilfemaßnahmen
- Datum der letzten Überprüfung
- Einen Feedback-Mechanismus (z.B. Kontaktformular oder E-Mail-Adresse)
- Hinweis auf ein Durchsetzungsverfahren bei unbefriedigender Antwort
Muster-Vorlagen für die Barrierefreiheitserklärung stellt die Bundesfachstelle Barrierefreiheit kostenfrei zur Verfügung.
Warum das Thema für die Medizintechnik-Branche besonders relevant ist
Das BFSG schreibt vor, dass Sie eine öffentlich zugängliche Barrierefreiheitserklärung auf Ihrer Website veröffentlichen. Diese muss enthalten:
- Den Konformitätsstatus (vollständig / teilweise / nicht konform)
- Eine Liste bekannter Einschränkungen und der geplanten Abhilfemaßnahmen
- Datum der letzten Überprüfung
- Einen Feedback-Mechanismus (z.B. Kontaktformular oder E-Mail-Adresse)
- Hinweis auf ein Durchsetzungsverfahren bei unbefriedigender Antwort
Muster-Vorlagen für die Barrierefreiheitserklärung stellt die Bundesfachstelle Barrierefreiheit kostenfrei zur Verfügung.
Fazit: Jetzt handeln, bevor der Druck steigt
Das BFSG ist kein Zukunftsprojekt mehr. Die Deadline im Juni 2025 ist konkret, die Anforderungen sind klar definiert, und der Aufwand ist für WordPress-basierte Websites deutlich geringer als viele erwarten. Wer jetzt mit einem Basis-Audit startet, hat genug Zeit für eine strukturierte Umsetzung – ohne den Zeitdruck der letzten Wochen vor dem Stichtag.
Für Medtech-Unternehmen gilt dabei: Barrierefreiheit ist keine lästige Pflicht, die man möglichst schlank erfüllt. Es ist eine Chance, den eigenen Webauftritt grundlegend zu verbessern – in Struktur, Lesbarkeit und Nutzerführung. Davon profitieren alle Besucher Ihrer Website, nicht nur Menschen mit Einschränkungen.

Bernd Tyrna
ist Webdesigner und Gründer der Webagentur NEO in Tübingen. Seit über 8 Jahren entwickelt er conversion-optimierte Websites für Unternehmen – mit einem wachsenden Fokus auf die Healthcare, Medizintechnik- & Life Science Branche.